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FG Nürnberg 25.06.2008 V 176/2005, NWB direkt 46/2008 S. 5
Veräußerungsverlust nach § 17 EStG aus einer GmbH-Beteiligung
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind stets vorrangig den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.