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NWB direkt Nr. 46 vom

Editorial

Sabine Himmelberg, Redakteurin

Steuersatz bei der Abgabe von Speisen und Getränken

Bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen stellt sich immer wieder die Frage: begünstigte Lieferung oder nicht begünstigte sonstige Leistung? Für mehr Rechtssicherheit sorgt das mit dem die Finanzverwaltung der EuGH- und der BFH-Rechtsprechung folgt. Siebels erläutert die wichtigsten Abgrenzungskriterien für die Beurteilung, welche Elemente notwendig mit der Vermarktung von Speisen zusammenhängen. Mehr auf Seite 8.

Nichtanrechnung von Verlustvorträgen bei Bemessung der Kirchensteuer

Das die Nichtanrechnung eines Verlustvortrags bei der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens für die Berechnung der Kirchensteuer in Hessen für vereinbar mit Bundesrecht erklärt. Im Streitfall wurde die Verrechnung eines Verlustvortrags für diejenige Hälfte der dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und Kapitalvermögen ausgeschlossen, die nicht der Einkommensteuer unterliegt, aber als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer dient. Lühn fasst das Urteil zusammen. Mehr auf Seite 11.

Beste Grüße

Sabine Himmelberg