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Steuerschonende Übertragung bei Personengesellschaften
Übertragung von Sachgesamtheiten und einzelnen Wirtschaftsgütern
Die Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen ist bei Personengesellschaften sowohl bei unentgeltlicher Übertragung als auch bei entgeltlicher Übertragung begünstigt. Bei unentgeltlicher Übertragung oder Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz ist eine Fortführung der Buchwerte möglich, bei Veräußerung setzt eine begünstigte Besteuerung ein. Voraussetzung ist allerdings, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden. Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage ist vor allem bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen nicht immer einfach zu beantworten, wie der nachfolgende Beitrag zeigt. Desweiteren wird zur Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter Stellung genommen. Die bei der Einkommensteuer bestehende Transparenz der Personengesellschaft erlaubt hier in bestimmten Fallkonstellationen eine Fortführung der Buchwerte.
Im infoCenter des NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der DokID NWB BAAAB-14222 ein Beitrag zum Thema „Betriebsvermögen” und unter der DokID NWB SAAAB-14452 ein Beitrag zum Thema „Sonderbet...