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Kindergeld: Fallbeilwirkung des Jahresgrenzbetrags
FG Köln vertritt andere Auffassung als FG Niedersachsen
Seit dem werden bei den Finanzgerichten vermehrt Fälle anhängig, in denen geltend gemacht wird, dass die Fallbeilwirkung des Jahresgrenzbetrags gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße. Das FG Köln ist dem nicht gefolgt und hat die Verfassungsmäßigkeit des Jahresgrenzbetrags u. a. im Urteil v. - 10 K 878/08 für eine Überschreitung des Jahresgrenzbetrags um 73 € bestätigt.
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB OAAAB-05526 das Berechnungsprogramm „Kindergeld seit 1996” aufrufbar.
I. Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags als Freigrenze
Für ein volljähriges Kind besteht nach § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ein Anspruch auf Kindergeld nur dann, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7 680 € im Kalenderjahr hat. Die Ausgestaltung des Grenzbetrags i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Freigrenze hat zur Folge, dass Eltern, deren Kind mit seinen Einkünften und Bezügen den Grenzbetrag um 1 € überschreitet, kein Kindergeld erhalten und ihnen auch nicht der Kin...