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Wieder lernen lernen
Nicht nur für Steuerberater besteht die Pflicht zur ständigen Fortbildung
Ständige und systematische Fortbildung der Mitarbeiter muss eines der wesentlichen Kanzleiziele sein. Grund genug, sich mit diesem Thema ausführlich zu beschäftigen. StBMag tut dies im Rahmen einer mehrteiligen Berichterstattung. Im vorliegenden zweiten Teil geht es um die Steigerung der Fortbildungsbereitschaft. Keine leichte, aber doch zu bewerkstelligende Aufgabe – wenn man ein paar Spielregeln beachtet.
Böse Zungen behaupten, viele Steuerfachgehilfen scheuen den Blick ins Gesetz mehr als der Teufel das Weihwasser. Gleiches gilt auch für die von der Kanzlei bezogenen Fachzeitschriften: Sie werden von großen Teilen der Mitarbeiter mit Missachtung gestraft. Stattdessen ist der Griff zum kleinen Datev-Büchlein schon fast reflexartig ausgebildet, und sollte dies mal nicht weiterhelfen, bleibt ja noch der so beliebte Gang zum Vorgesetzten. Von einer ausgeprägten Bereitschaft zur Fortbildung keine Spur. Darüber hinweg sollten auch nicht die diversen Lippenbekenntnisse der Mitarbeiter täuschen. Die Realität sieht in vielen Kanzleien anders aus.
In § 57 Abs. 2a StBerG hat der Gesetzgeber zwar die Pflicht zur Fortbildung für Steuerberater festgeschrieben, für Mitarbeiter feh...