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Kurz notiert
Kinderfreibetrag wird weiter angehoben
Augrund des für den vorgesehenen Siebenten Existenzminimumberichts wird die Bundesregierung den Kinderfreibetrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch stärker anheben als Mitte Oktober zunächst vorgeschlagen: Bereits im Jahr 2009 soll sich der Betrag auf 3 864 € erhöhen. Zusammen sollen sich dann die steuerlichen Freistellungen aus Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf 6 024 € belaufen.
Finanzämter sollen sich auf elektronische Kommunikation vorbereiten
Die Länder sollen sich darauf vorbereiten, dass die Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden in Zukunft elektronisch ablaufen wird. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats (16/10579) zum Steuerbürokratieabbaugesetz (16/10188). Durch die Umstellung auf elektronische Kommunikation sollen die bisher erforderlichen Papierunterlagen weitgehend durch elektronische Daten ersetzt werden. Den 26 Änderungsvorschlägen des Bundesrats am Gesetzentwurf stimmt die Bundesregierung allerdings nur zum Teil zu.
Steuerdaten in diesem Jahr in 97 Mio. Fällen elektronisch übermittelt
Bis En...