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NWB direkt Nr. 45 vom Seite 10

Zugewinnausgleichsanspruch als Nachlassverbindlichkeit

Berücksichtigung mit dem Nennwert

Sabine Gregier

Nach der Regelung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind grundsätzlich die vom Erblasser herrührenden Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Unter Erblasserschulden versteht man dabei nicht nur Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, sondern auch Verbindlichkeiten, die zwar erst nach dem Tod des Erblassers rechtswirksam entstehen, aber in ihrer Grundlage noch vom Erblasser herrühren. Eine solche ist auch die Zugewinnausgleichsschuld, mit deren Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeit sich der BFH in seiner beschäftigt hat.

Sachverhalt

Die Klägerin ist Alleinerbin nach ihrem verstorbenen Lebensgefährten. Dieser war zum Zeitpunkt seines Todes noch verheiratet und hinterließ fünf Kinder. Die Ehefrau und die Kinder machten gegenüber der Klägerin Pflichtteilsansprüche geltend, die Ehefrau außerdem noch Zugewinnausgleichsansprüche. Etwa ein Jahr nach dem Tod des Erblassers einigte sich die Klägerin mit den hinterbliebenen Verwandten des Erblassers dahingehend, dass sie einen bestimmten Betrag zur Abfindung sämtlicher güter- sowie erbrechtlicher Ansprüche bezahlt.

Bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer g...