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FG Hamburg 30.04.2008 3 K 17/07, NWB direkt 45/2008 S. 10

Erlass bzw. niedrigere Festsetzung von Erbschaftsteuer im Billigkeitswege bei Erbfall durch ermordete Erblasserin

Die Regelung des § 14 ErbStG, wonach mehrere innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erhaltene Schenkungen zusammengerechnet und mit ihrem früheren Wert dem ererbten Vermögenswert hinzugerechnet werden, führt auch dann zu keiner unbilligen sachlichen Härte, wenn der Erbfall durch Ermordung der Erblasserin durch einen Dritten eingetreten ist.