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BFH 02.07.2008 XI R 60/06, NWB direkt 45/2008 S. 9

Vorsteuerabzug bei Aufwendungen für eine Segeljacht

Vorsteuerbeträge, die auf laufende Aufwendungen für Segeljachten entfallen, sind ab dem gem. § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG 1999 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht abziehbar, wenn der Unternehmer die Segeljachten zwar nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen, jedoch ohne Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht vermietet. Hat der Unternehmer die Segeljachten bereits vor dem erworben und die Vorsteuer für die Kosten des Erwerbs abgezogen, ist der Vorsteuerabzug nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1999 zu berichtigen, soweit er auf die AfA in der Zeit ab dem entfällt.