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FG Nürnberg 31.07.2008 VI 439/2005, NWB direkt 45/2008 S. 6

Abrechnungsbescheid – Ermittlung nach den Grundsätzen der Erstattungsberechtigung

Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht der Erstattungsanspruch, der sich nach Steuerfestsetzung und Abrechnung ergibt (§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG), demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer an das Finanzamt gezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Dem entspricht die Regelung des § 37 Abs. 2 AO, derzufolge derjenige einen Erstattungsanspruch hat, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung einer Steuer später weggefallen ist. Da Erstattungs- und Rückforderungsanspruch lediglich unterschiedliche Richtungen des einheitlichen Anspruchs aus § 37 Abs. 2 AO kennzeichnen, gelten vorstehende Rechtsgrundsätze gleichermaßen für den Rückforderungsanspruch.