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Abzinsung von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen
Hat der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen mit unbestimmter Laufzeit gegeben, ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Verbindlichkeit in der Bilanz der Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gewinnerhöhend abzuzinsen ist. Die Vorschrift ist nicht teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass sie auf Gesellschafterdarlehen nicht anwendbar wäre (Anschluss an ). Der sich aus der Abzinsung der Darlehensverbindlichkeit ergebende Gewinn darf nicht durch die Annahme einer Einlage neutralisiert werden, da die unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital kein einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellt.