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FG Rheinland-Pfalz 27.06.2008 4 K 1928/07, NWB direkt 45/2008 S. 5

Kabel an Baustellenampel durchtrennt: Gezahlter Schadensersatz steuerlich nicht berücksichtigungsfähig

Schadensersatzleistungen aufgrund vorsätzlicher Beschädigung einer vermeintlich defekten Baustellenampel sind auch dann nicht steuermindernd als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn mit der Tat die rasche Weiterfahrt zwecks Wahrnehmung eines wichtigen Geschäftstermins bezweckt war.