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Kabel an Baustellenampel durchtrennt: Gezahlter Schadensersatz steuerlich nicht berücksichtigungsfähig
Schadensersatzleistungen aufgrund vorsätzlicher Beschädigung einer vermeintlich defekten Baustellenampel sind auch dann nicht steuermindernd als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn mit der Tat die rasche Weiterfahrt zwecks Wahrnehmung eines wichtigen Geschäftstermins bezweckt war.