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NWB Nr. 45 vom Seite 4213 Fach 18 Seite 4787

Besteuerung der Societas Europaea

Die Besteuerung bei Gründung und Sitzwechsel

Susann Funke

Seit Erlass der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft ist es möglich, eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) zu gründen. Bisherige prominente Beispiele sind die Allianz SE und die Porsche SE. Je nach Gründungsform wirft die SE-Gründung jedoch unterschiedliche steuerrechtliche Probleme auf. In der Verordnung selbst finden sich keine Vorschriften, die die Besteuerung der SE regeln. Nr. 20 der Präambel zur Verordnung legt explizit fest, dass die Verordnung die Besteuerung nicht berührt. Ein spezielles Steuerrecht der SE existiert daher nicht. Vielmehr findet das nationale Steuerrecht Anwendung. Für das deutsche Steuerrecht wurden durch das SEStEG Vorschriften vor allem im KStG, im EStG und im UmwStG geschaffen, die auf die SE abgestimmt sind. Daneben ist stets die Fusionsrichtlinie zu beachten, die ebenfalls Regelungen zur Besteuerung der SE enthält und, soweit deren Regelungen nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind, direkte Anwendung findet. Desgleichen ist bei Fällen mit Auslandsberührung die Problematik der DBA nicht außer Acht zu lassen. Im Rahmen der Besteuerung ist dabei stets zwischen der Besteuerung verursacht durch Gründun...