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NWB Nr. 45 vom Seite 4175

Die Erbschaftsteuerreform in der Warteschleife

Aktueller Verfahrensstand und steuerpolitische Vorstöße

Dirk Eisele

Das BVerfG hatte mit Beschluss v. § 19 Abs. 1 ErbStG für mit dem GG unvereinbar erklärt, da das Bewertungssystem, auf welches die Tarifvorschrift Bezug nimmt, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Des Weiteren hat das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens bis  für das verfassungswidrige Recht eine Neuregelung zu treffen. Nachdem das Bundeskabinett bereits im Dezember 2007 den Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) verabschiedet hatte und sich das ErbStRG seit Anfang des Jahres 2008 im Gesetzgebungsverfahren befindet, reißen allerdings die Diskussionen um die Reform des Erbschaftsteuerrechts sowie – im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit – um den Fortbestand des ErbStG als solches nicht ab. Der Gesetzgeber hatte sich bis zur bayerischen Landtagswahl Ende September 2008 „öffentliches Stillschweigen über die Reformgesetzgebung zum Erbschaftsteuergesetz” auferlegt (Drinkgern/Reschke/Tohde, ZSteu 2008 S. 269). Die FDP-Bundestagsfraktion hat den derzeitigen Stillstand des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum ErbStRG genutzt, und mit einem Gesetzesantrag zur Stärkung der Steuerautonomie der Länder auf sich aufmerksam gemac...