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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 562

Aufgabe aus der Abgabenordnung

von Stefan Göttker , Münster

A. Aufgabe

Teil I

Prüfen Sie bei den nachstehenden Sachverhalten, ob ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO vorliegt. (Paragrafen und Begründungen für Ihre Entscheidung sind nicht anzugeben.)

Sachverhalt 1:

Anton Arm ist als Lehrer nichtselbständig tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 05 machte er erhebliche Aufwendungen für Studienfahrten und Fachliteratur geltend, die vom Finanzamt nicht anerkannt wurden. Arm verklagte das Finanzamt vor dem zuständigen Finanzgericht und legte weitere Nachweise vor. Mit Urteil vom gab das Finanzgericht der Klage statt.

Beurteilen Sie das Urteil des Finanzgerichts! S. 563

Sachverhalt 2:

Berta Bär ist als selbständige Architektin unternehmerisch tätig. Da sich Bär im Juni 07 eine neue PC-Anlage zuzüglich Software kaufte, ergab sich für den USt-Voranmeldungszeitraum Juni 07 ein Vorsteuerüberhang von 1 500 €. Die USt-Voranmeldung reichte Bär bereits am beim Finanzamt ein. Nachdem Steuerinspektor Fuchs die Angaben in der Voranmeldung geprüft hatte, entschied er sich am der beantragten Steuervergütung zuzustimmen. Die Auszahlung erfolgt am .

Beurteilen Sie die Entscheidung ...