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FG Niedersachsen 15.10.2007 7 K 56/03, NWB direkt 44/2008 S. 11

Kosten für ein (künftiges) Waldumwandlungsverfahren

Bei einem grunderwerbsteuerbaren Grundstückskaufvertrag bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung. Als solche gilt u. a. der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Kosten für ein (künftiges) Waldumwandlungsverfahren nach dem Naturschutzgesetz sind nicht Teil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, weil es sich bei ihm um besondere öffentlich-rechtliche Umwandlungslasten handelt.