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            FG Hessen 01.08.2008  4 K 2858/07, NWB direkt 44/2008 S. 7
Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren
Rechtsberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Unterhaltsregelung bzw. der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig.