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BFH 05.06.2008 IV R 73/05, NWB direkt 44/2008 S. 6

Einlage einer wesentlichen Beteiligung

Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt ist.