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FG Hessen 02.09.2008 1 V 1068/08, NWB direkt 44/2008 S. 6

Ansparrücklage bei Franchisevertrag – Konkretisierung der Investitionsabsicht

Zur Bildung einer Ansparrücklage bei einem noch zur eröffnenden Betrieb bedarf es zur Konkretisierung der Investitionsabsicht einer verbindlichen Bestellung wesentlicher Betriebsgrundlagen am maßgeblichen Bilanzstichtag. Eine verbindliche Bestellung erfordert eine Vereinbarung, die ihrem Gehalt nach der Rechtsverbindlichkeit eines Kauf- bzw. Werklieferungsvertrags entspricht. Ein Franchisevertrag, der die bloßen Modalitäten noch abzuschließender Kaufverträge regelt und dabei den künftigen Bezug der Betriebseinrichtung durch den Franchisenehmer vom und über den Franchisegeber vorsieht, ohne dass eine Erwerbspflicht für die Betriebseinrichtung besteht, reicht für eine solche rechtsverbindliche Bestellung nicht aus.