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NWB direkt Nr. 44 vom Seite 7

Wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft bei Branchenwechsel

Keine schädliche Anteilsübertragung ohne gleichzeitige Zuführung neuen Betriebsvermögens

Julia Hermann

Die alte Regelung zum Mantelkauf in § 8 Abs. 4 KStG definierte die „wirtschaftliche Identität„ einer Körperschaft nicht, sondern bestimmte in Satz 2 lediglich beispielhaft, wann eine wirtschaftliche Identität nicht mehr gegeben war. Daher konnte oft nur durch Auslegung entschieden werden, ob die Voraussetzungen für den Ausschluss des Verlustabzugs vorlagen. Die Frage, ob allein ein Branchenwechsel der Kapitalgesellschaft ohne die gleichzeitige Zuführung neuen Betriebsvermögens zur Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG ausreicht, war bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden. Mit hat der BFH entschieden, dass eine wirtschaftlich mit dem Regelbeispiel vergleichbare Situation nicht vorliegt, wenn im Zusammenhang mit der die Hälfte des gezeichneten Kapitals übersteigenden Übertragung von Geschäftsanteilen und einer Änderung des Unternehmenszwecks von einer aktiv tätigen zu einer vermögensverwaltenden Gesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (Branchenwechsel) kein neues Betriebsvermögen zugeführt worden ist.

Übertragung des operativen Geschäfts im Rahmen einer Betriebsverpachtung

Unternehmensgegenstand der Klägerin, einer GmbH, war die Sondera...