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Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit
Abzug einer Sachspende an eine gemeinnützige Einrichtung in einem anderen EU-Mitgliedstaat
Mit Urteil v. in der Centro di Musicologia Walter Stauffer hatte sich der EuGH gegen die Regel ausgesprochen, derzufolge die gemeinnützige Einrichtung eines anderen EU-Mitgliedstaates von der Befreiung von der deutschen Körperschaftsteuer generell ausschlossen wird, ohne ihr nicht wenigstens die Möglichkeit des Nachweises einzuräumen, dass sie die deutschen Bedingungen für die Befreiung – einschließlich der an die Geschäftsleitung der Stiftung gestellten – in der Sache erfüllt. Nach diesem Spruch blieb aber die Frage nach der Abzugsfähigkeit der Spende an eine solche Einrichtung nach § 10b EStG offen. Unlängst hat der EuGH die Gelegenheit erhalten, auch dieser Frage nachzugehen, und somit die Wirkung des Falles Stauffer auch auf den Spender auszudehnen oder sie auf die beschränkt steuerpflichtige Einrichtung selbst zu begrenzen. Soeben hat der zuständige Generalanwalt in der Rs. C-318/07 Persche seine Schlussanträge v. vorgelegt. Darin schlägt er dem EuGH vor, sich für die Ausdehnung des Privilegs auf den in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Spender diverser Verbrauchsgüter an ein portugiesisches Altenheim und somit für die kons...