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BFH 27.08.2008 II R 36/06 , NWB 44/2008 S. 346

Abgabenordnung | Beendigung der Anlaufhemmung bei Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung

Fordert die Finanzbehörde nach Anzeigeerstattung gem. § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG die Einreichung einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO nach dem NWB UAAAC-93984 erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung. – Anmerkung: § 170 Abs. 2 AO regelt Tatbestände, bei deren Vorliegen die Frist für die Festsetzungsverjährung einstweilen nicht zu laufen beginnt. Das ist u. a. der Fall, wenn eine Steuererklärung einzureichen oder eine Anzeige zu erstatten ist (Fristenlauf beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erklärung bzw. die Anzeige erfolgt). Was aber ist, wenn beide Tatbestände vorliegen, der Steuerpflichtige also eine Anzeige zu erstatten hatte und auch ...