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NWB Nr. 44 vom Seite 4074

Wohngeldnovelle

Die Wohngeldnovelle mit ihren Leistungsverbesserungen tritt zum in Kraft. Dieser Termin wird nicht auf den vorgezogen, wie es in einigen Pressemeldungen zu lesen war. Vielmehr ist beabsichtigt, dieses „Vorziehen“ in Form einer pauschalierten Einmalzahlung für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode 2008/2009 zu gestalten. Vorgesehen ist eine solche Einmalzahlungen für jeden Haushalt, der in mindestens einem Monat im Zeitraum Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhält. Diese Auszahlung soll rückwirkend im Monat April 2009 erfolgen.