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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 4375/07 Kg

Gesetze: EStG § 62EStG § 63 Abs. 1 Satz 3EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1 FreizügigkeitsG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 2 VO Nr. 1408/71 EG Art. 4 Abs. 1 VO Nr. 1408/71 EG Art. 13

Bedeutung des Beziehens von Kindergeld seitens eines Ausländers im Heimatstaat für einen Anspruch dieses Ausländers auf Erziehungsgeld nach deutschem Recht

Leitsatz

  1. Die Frage der Anwendbarkeit deutschen Kindergeldrechts für im Inland tätige EU-Bürger richtet sich nach § 62 EStG.

  2. Ein im Inland als Saisonarbeiter unbeschränkt steuerpflichtiger und im Heimatland als selbständiger Landwirt rentenversicherungspflichtiger polnischer Staatsbürger, dessen Kinder im Herkunftsland leben, hat Anspruch auf Kindergeld, wenn ein Anspruch auf vergleichbare Familienleistungen in Polen nicht besteht.

  3. Ein unstreitig bestehender innerstaatlicher Kindergeldanspruch kann nicht mit Hinweis auf die Regelungen der VO Nr. 1408/71 versagt werden, da dieser nicht die Bedeutung einer abschließenden Zuweisung des Kindergeldanspruchs an eines von mehreren betroffenen Ländern zukommt.

Fundstelle(n):
FAAAC-93655

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