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BBEV Nr. 20 vom

Swapbasierte ETF: Bundesrat will Steuervorteil streichen

Dr. Jürgen Heidenreich

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen nach einer Anregung des Bundesrats (BR-Drucks. 545/08 v. 19. 9. 2008, S. 91) bisher geltende Vorteile von Investmentfonds eingeschränkt werden. Ziel ist es, Fondskonzepte zu verhindern, bei denen durch die Verbindung von Finanzinstrumenten eigentlich jährlich zu versteuernde Zinsen und Dividenden in begünstigte Kursgewinne „umgewandelt” werden. Auf diese Weise können Anleger sich dauerhaft den Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer sichern. Hierzu regt der Bundesrat an, die Ausnahme von Gewinnen i. S. des § 20 Abs. 2 Nr. 1 und 3 EStG von den ausschüttungsgleichen Erträgen für die Fälle auszuschließen, in denen durch eine Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt wird. Betroffen wären von dieser Änderung vor allem sog. Exchange Traded Funds (ETF).

I. Steuerliche Vorteile swapbasierter ETF

ETF sind aus rechtlicher Sicht Investmentfonds (Sondervermögen) und unterliegen daher dem Investmentsteuergesetz (InvStG). Sie sind jedoch – wie Aktien – jederzeit an der Börse handelbar (vgl. ausschließlich zum Konzept von ETF Egner/Kohl, ). Bei thesaurierenden ETF unterliegen ordentliche Erträge (Dividenden, Zinsen) zum Ende...