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Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft
(1) Fremdfinanzierte Anschaffungen führen zu neuem Betriebsvermögen i. S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n. F. (2) Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n. F. setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Erwirbt die Gesellschaft noch im Jahr der Anteilsübertragung überwiegend neues Betriebsvermögen, ist aufgrund des engen zeitlichen auch der erforderliche sachliche Zusammenhang widerlegbar zu vermuten (Anschluss an , BStBl II 2007 S. 602 = Kurzinfo StuB 2006 S. 516; , BStBl II S. 1085 = Kurzinfo StuB 2004 S. 986, sowie Senatsbeschluss vom – I B 115/04, BStBl 2005 II S. 528 = Kurzinfo StuB 2005 S. 324; Bezug: § 8 Abs. 4 KStG n. F.; § 10d EStG 1997; § 10a Satz 4 GewStG 1991).
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