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IWB Nr. 20 vom Seite 979

Portugal veröffentlicht Richtlinien zu Advance Pricing Agreements

Dipl.-Ökonomin Silke Golz und Dipl.-Kauffrau Kathrin Stember

Am veröffentlichte nun auch die portugiesische Regierung Richtlinien (No. 620-A/280) zum Abschluss von Advance Pricing Agreements (APA). Die veröffentlichten Richtlinien enthalten spezifische Anforderungen an den APA-Antrag sowie Details zum Verfahren.

I. Anwendungsbereich

Ebenso wie in anderen Ländern dient der Abschluss von APA-Vereinbarungen hauptsächlich der Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit des Steuerpflichtigen sowie der Verringerung des Doppelbesteuerungsrisikos. Neben der Möglichkeit zum Abschluss von unilateralen APAs können Steuerpflichtige ebenfalls bi- und multilaterale APAs für grenzüberschreitende Transaktionen beantragen, vorausgesetzt dass Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Verständigungsvereinbarung mit dem Ausland geschlossen hat. Steuerpflichtige mit internationalen konzerninternen Transaktionen können sich in diesem Fall vorab mit den portugiesischen Steuerbehörden bezüglich der Angemessenheit der anvisierten Verrechnungspreismethode(n) zur Abbildung des international anerkannten arm’s-length-Prinzips abstimmen.

II. Verfahren

Basierend auf den Richtlinien des EU-Joint Transfer Pricing Forums unterteilt d...