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FG Köln 20.9.2007 2 K 938/07, IWB 20/2008 S. 1339

Doppelbesteuerung | Spontanauskünfte im Rahmen der Auskunftsklausel in Art. 27 DBA China

▶ Urteil: (1) Subsidiarität einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegenüber einer Feststellungsklage. (2) „Kleine Auskunftsklausel” im DBA gestattet Spontanauskunft. (3) Informationserteilung „zur Durchführung” eines DBA bei abkommensrechtlicher Relevanz (EFG 2008 S. 1094).

▶ Hinweis: Bei der Ermächtigung in Art. 27 Abs. 1 Satz 1 DBA China handelt es sich um eine sog. „kleine Auskunftsklausel”. Das sind Amtshilfevereinbarungen, die sich nur auf solche Auskünfte beziehen, die zur Durchführung des jeweiligen DBA selbst erforderlich sind. Demgegenüber beziehen sich die „großen Auskunftsklauseln” auch auf alle Informationen, die allgemein zur Durchführung des innerstaatlichen Rechts des ersuchenden Vertragsstaats erforderlich sind. Die kleine Auskunftsklausel gestattet Spontanauskünfte, z. B. wie im Streitfall bei Freistellung des Arbeitslohn...BStBl 2006 I S. 26