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Allgemeines | kein Kindergeld für als Ausländer geduldete mazedonische Staatsangehörige
▶ Beschluss: (1) Ein mazedonischer Staatsangehöriger kann sich wegen Festsetzung von Kindergeld seit 2005 nicht mehr auf das deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit berufen. Das seither geltende deutsch-mazedonische Abkommen über Soziale Sicherheit bewirkt keinen Anspruch auf Kindergeld. (2) Hat die Familienkasse Kindergeld für einen bestimmten Zeitraum mit fehlerhafter Begründung ohne Rechtsgrundlage festgesetzt, so kann für einen späteren Zeitraum Kindergeld nicht unter Hinweis auf einen Vertrauenstatbestand beansprucht werden. (3) Wer als Ausländer lediglich geduldet ist, hat keinen Anspruch auf Kindergeld. Prozesskostenhilfe kann für eine Klage auf Festsetzung von Kindergeld trotz der anhängigen Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG nicht bewilligt werden (EFG 2008 S. 1136).
▶ Hinweis: Be...