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IWB 20/2008 S. 1342

Slowenien | Investitionsfreibetrag für Körperschaften ab 2008 eingeführt

Mitte Juli 2008 hat die slowenische Regierung einen neuen Investitionsfreibetrag für Körperschaften rückwirkend zum 1.1.2008 eingeführt. Künftig können 20 % der Investitionskosten für bestimmte betriebliche Ausrüstungsgegenstände aber auch für immaterielle Wirtschaftsgüter bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 € geltend gemacht werden. Der Abzug ist jedoch pro Veranlagungszeitraum auf maximal 10.000 € beschränkt. Sofern der steuerliche Gewinn niedriger ist, kann der übersteigende Betrag fünf Jahre vorgetragen werden. Die Voraussetzungen sind, dass die Körperschaft im Investitionsjahr über mindestens zwei Vollzeitbeschäftigte verfügt und das Wirtschaftsgut nach dem Investitionsjahr noch weitere drei Jahre im Betriebsvermögen verbleibt.