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Kurz notiert
Steuerliche Änderungen bei der Kindertagespflege ab 2009
Ab dem müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern – unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen. Mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 müssen auch Tagesmütter und Tagesväter, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden, die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Bisher waren nur die Tagespflegepersonen steuerpflichtig, die das Geld für die Kinderbetreuung direkt von den Familien erhielten. Die Betriebsausgabenpauschale wird ab 2009 erhöht: Sie liegt künftig bei 300 € pro vollzeitbetreutem Kind und Monat. Bisher waren im Wege der Pauschale nur maximal 246 € als Betriebsausgaben abziehbar. Die Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit von acht Stunden und mehr pro Kind und Tag. Bei weniger Stunden verringert sie sich anteilig. Alternativ können die tatsächlichen Betriebskosten nachgewiesen werden.
EU-Vorschlag zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Europäischen Kommission zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen strikt ab. Dies betont sie in ihrer Antwort (16/10464) auf eine K...