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BFH 06.05.2008 VII R 30/07, NWB direkt 43/2008 S. 11

Zölle: Vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbrachte Waren

Werden Waren, die aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt unter den Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 4 ZK nicht nur die Zollschuld, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland entstanden.