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OFD Münster 09.09.2008 S 3202 - 51 - St 23 - 35, NWB direkt 43/2008 S. 11

Maßgebliche Miete bei nach WoFG geförderten Objekten

Da das WoFG nach dem eingeführt worden ist, kann es die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt nicht beeinflussen. Für eine Nachfeststellung oder Fortschreibung ist aber gem. § 27 BewG auf die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt abzustellen. Folglich kann die öffentliche Förderung nach dem WoFG bei der Feststellung des Einheitswerts im Ertragswertverfahren nicht zu einem Ansatz einer Miete für preisgebundenen Wohnraum führen. Somit ist für nach dem WoFG gefördertes selbst genutztes Wohneigentum ab dem und nach dem WoFG geförderten Mietwohnungsbau ab dem als Jahresrohmiete stets die Marktmiete für frei finanzierte Nachkriegsbauten anzusetzen. Da Mitteilungen der Gemeinde über die Genehmigung einer Förderung nach dem WoFG steuerlich nicht von Bedeutung und somit nicht mehr e...