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Insolvenz des mit der Vermietung beauftragten Hausverwalters – Kauf, Renovierung und Nutzungsänderung
Hat der Eigentümer einer Immobilie eine Hausverwaltungs-GmbH mit der Vermietung beauftragt und wird die Vermietung ausschließlich für Rechnung des Eigentümers durchgeführt, ist der Eigentümer auch dann steuerlich als Vermieter anzusehen und muss die Mieteinnahmen versteuern, wenn nach außen nur die GmbH die Mietverträge abgeschlossen hat und der dem Eigentümer nach Abzug der Kosten und Verwaltervergütung der GmbH zustehende Teil der Mieten aufgrund der Eröffnung des Insolvenzvermögens über das Vermögen der GmbH nicht mehr an den Eigentümer ausgekehrt werden kann. Durch die Zahlung der Mieten an die GmbH als Bevollmächtigte des Eigentümers ist es bei diesem zu einem „Zufluss” der Mieten gekommen, der durch den späteren insolvenzbedingten Verlust der Verfügungsmacht ü...