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Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern ab 1999
Mit Einfügung des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 war eine Realteilung in den Jahren 1999 und 2000 gewinnwirksam, wenn die Realteiler nicht Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile, sondern Einzelwirtschaftsgüter erhielten. Durch das UntStFG v. (BGBl 2001 I S. 3858) wurde § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG erneut geändert und durch die jetzigen Sätze 2 bis 4 ersetzt. Auch eine Realteilung in Einzelwirtschaftsgüter konnte mit Wirkung ab 2001 wieder erfolgswirksam erfolgen. Eine gewinnneutrale Realteilung i. S. des § 16 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz EStG i. d. F. StEntlG 1999/2000/2002 setzt voraus, dass die Teilbetriebe bereits in der aufgegebenen Gesellschaft vorhanden waren; nicht ausreichend ist, wenn Teilbetriebe erst durch die Übertragung entstehen. Liegt eine gewinnrealisierende Realteilung vor, sind die gemeinen Werte der übertragenen Einze...