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FG Niedersachsen 12.06.2008 11 K 312/06, NWB direkt 43/2008 S. 5

Kein Abzug der Erbschaftsteuer als Sonderausgaben

Die angefallene Erbschaftsteuer als Personensteuer kann gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. In dieser Regelung ist kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen. Eine Verfassungswidrigkeit der Besteuerung ist auch nicht wegen der Doppelbelastung von Einnahmen mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer gegeben.