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Die Quantilsschätzung
Schätzungsmöglichkeiten mit summarischen Methoden
Nach § 158 AO i. V. mit § 162 AO besteht für die Finanzverwaltung dann Schätzungsnotwendigkeit, wenn z. B. durch Verprobung die sachliche Unrichtigkeit vorgelegter Aufzeichnungen festgestellt wird. Durch die Einführung der digitalen Außenprüfung haben sich nicht nur deutlich verbesserte und erweiterte Prüfungsmöglichkeiten ergeben (vgl. BBK 11/2008 F. 27 S. 2325, NWB IAAAC-80496, und BBK 12/2008 F. 27 S. 2333, NWB OAAAC-81586), sondern auch neue Schätzungsoptionen anhand der betriebswirtschaftlichen Zeitreihendaten oder einer stochastischen Analyse der Risikodaten. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Schätzungsmöglichkeiten mit summarischen Methoden geben und insbesondere die Quantilsschätzung vorstellen.
I. Schätzungsnotwendigkeit
Der Anwendungserlass zu § 158 AO konkretisiert die Prüfung der sachlichen Richtigkeit von Aufzeichnungen mit nicht näher festgelegten Verprobungen. Sollten diese aufzeigen, dass es unwahrscheinlich ist, dass das ausgewiesene Ergebnis mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt, ergibt sich die Notwendigkeit zur Schätzung nach § 162 AO.
Das erforderliche Beweismaß der Verprobungen hängt stark von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen ab. Bei lückenlos geführt...BStBl 1992 II S. 128