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Kurz notiert
Beschlüsse des Koalitionsausschusses
Der Koalitionsausschuss hat sich am auf ein umfassendes Maßnahmenpaket geeinigt. Dabei stehen die Stabilisierung der Sozialversicherungsausgaben und steuerliche Entlastungen, vor allem für Familien im Vordergrund. Vorgesehen sind u. a. die folgenden Maßnahmen:
Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanzierte Beitragssatz in der ge-setzlichen Krankenversicherung wird auf 14,6 % festgelegt. Zuzüglich der von den Versi-cherten allein zu tragenden 0,9 % bedeutet das einen Beitragssatz von 15,5 %. Ab wird der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 % gesenkt. Ab steigt der Beitragssatz auf 3 %.
Ab können Bürgerinnen und Bürger Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung deutlich besser von der Steuer absetzen.
Zum wird der Kinderfreibetrag auf 6 000 € erhöht. Das Kindergeld steigt gleichzeitig um 10 € monatlich und Kind, ab dem dritten Kind erhöht es sich um 16 €.
Ab werden die Beschäftigung im Haushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen und die Steuerermäßigung bei Betreuung und Pflege folgendermaßen geregelt: Bei einem maximalen Gesamtbetrag für Ausgaben in Höhe von 20 000 € pro Jahr und einem Steuere...