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FG Köln 22.01.2008 6 K 2707/03, NWB direkt 42/2008 S. 10

Umsätze eines gemeinnützigen Reitervereins aus der Einstellung von Pferden

Die Umsätze eines gemeinnützigen Reitervereins aus der Einstellung der Pferde seiner Mitglieder (Boxenvermietung, Futterverkauf, Hängeplatzvermietung und Hallennutzung) sind steuerpflichtig und unterliegen dem Regelsteuersatz.