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Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung einer Abfindung und Zuflussversteuerung
Aufgrund teleologischer Reduktion der §§ 16, 34 EStG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besteht in bestimmten Fällen – insbesondere bei Leibrenten – ein Wahlrecht zwischen der sofortigen Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach §§ 16, 34 EStG und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung der nachträglichen Betriebseinnahmen im Jahr des Zuflusses. Soweit Bezüge mit fester Laufzeit gewährt werden, die weniger als zehn Jahre beträgt, besteht kein Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung und Zuflussversteuerung.