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FG Köln 14.08.2008 10 K 1272/07, NWB direkt 42/2008 S. 6

Kosten der Aufhebung eines Darlehensvertrags

Kosten, die durch das Verlangen nach Rückzahlung von Darlehenszinsen oder das Verlangen auf Feststellung der Nichtigkeit des Darlehensvertrags entstehen, stellen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, wenn das Darlehen durch die Einkünfteerzielung veranlasst ist.