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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz

Zusätzliche Pflichten für Steuerberater

Andrea Ghirardini

Mit dem am in Kraft getretenen Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) setzt Deutschland die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung) um. Durch die Novelle werden zahlreiche Gesetze geändert, u. a. das Strafgesetzbuch und das Kreditwesengesetz. Den Schwerpunkt bildet jedoch das Geldwäschegesetz (GwG): Es wurde komplett neu gefasst und enthält zusätzliche Pflichten für Steuerberater.

Eine Legende: Al Capone und die Waschsalons

Einer beliebten Legende zufolge verdanken wir den Begriff der Geldwäsche dem amerikanischen Unterweltboss der 1920er Jahre Al Capone: Er hatte die Gelder aus seinen kriminellen Geschäften in Waschsalons (laundromats) investiert, was den Ausdruck money laundering geprägt haben soll. Letztendlich saß Al Capone wegen S. 2Steuerhinterziehung ein, weil er die Herkunft seines Vermögens nicht nachweisen konnte. Seine Beteiligungen an anderen Straftaten konnten ihm die amerikanischen Bundesbehörden nie nachweisen.

Allgemeine Sorgfaltspflichten

Das neue GwG sieht für Steuerberater folgende, gegenüber der bisherigen Re...