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Umsatzbesteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer
Keine zwingende Verbindung der 1-%-Methode mit dem Pauschalabschlag von 20 %
Das FG Köln hat am - 15 K 2935/05 eine Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Privatnutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer getroffen. Demnach ist bei Anwendung der 1-%-Regelung für ertragsteuerliche Zwecke die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht zwingend pauschal um 20 % für nicht vorsteuerbehaftete Kosten zu kürzen. Vielmehr soll es zulässig sein, bei Einzelnachweis der Fahrzeugkosten einen individuell ermittelten höheren Abschlag vorzunehmen. Das Verfahren ist derzeit vor dem BFH (Az. XI R 32/08) anhängig.
Problem: Anwendung der 1-%-Regelung
Im entschiedenen Fall ermittelte ein Gesellschafter einer GbR den Anteil für die private Nutzung seines Firmenwagens nach der 1-%-Methode gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Für Zwecke der Umsatzsteuer kürzte er diesen ertragsteuerlichen Entnahmewert aber nicht pauschal um 20 % für nicht mit Vorsteuern belastete Kosten wie z. B. Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungskosten. Stattdessen wendete er einen individuellen höheren Abschlagsatz an, was folglich zu einer geringeren umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage führte. Dieser prozentuale Anteil der nicht mit Vorsteuern behafteten Kosten an den Gesamtkosten ...