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Steuerstrafrechtliche Berücksichtigung von Steuerabzugsbeträgen
Sinn und Zweck der verlängerten Festsetzungsfrist
Der VIII. Senat des BFH hat in zwei jüngst veröffentlichten Entscheidungen die – soweit ersichtlich – bis dato höchstrichterlich nicht entschiedene Frage, ob der tatbestandliche Erfolg einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung gem. §§ 370, 378 AO entfällt, soweit bei Einkünften aus Kapitalvermögen Kapitalertrag- oder Körperschaftsteuer einbehalten wurde, zwar ausdrücklich offen gelassen. Der Senat nutzte jedoch die Gelegenheit, sich eingehend mit einigen in diesem Zusammenhang relevanten Problemstellungen zu beschäftigen. Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte der beiden Entscheidungen und deren Konsequenzen für die Beratungspraxis kurz dargestellt.
I. Gemeinsamkeiten der jüngsten Rechtsprechung
Die NWB DAAAC-83337 und v. - VIII R 1/07 (BStBl 2008 II S. 659) haben gemein, dass die jeweiligen Steuerpflichtigen der Auffassung waren, dem Fiskus keine Steuern schuldig geblieben zu sein. Im Gegenteil ergaben sich unter Berücksichtigung einbehaltener Kapitalertrag- bzw. Körperschaftsteuer tatsächliche (oder nach Auffassung des Steuerpflichtigen vermeintliche) Steuererstattungen. Beide Entscheidungen haben ferner gemein, dass es entscheidend auf die Geltu...