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StuB 19/2008 S. 773

Bankrott bei einer allein im Inland agierenden englischen Limited

Der Bankrotttatbestand der unterlassenen oder verspäteten Bilanzerstellung setzt u. a. voraus, dass es der Täter „entgegen dem Handelsrecht” unterlässt, die Bilanz über das Vermögen in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Ist der Täter dabei vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person, kann er sich gem. § 283 Abs. 1 Nr. 7b, Abs. 6 StGB i. V. mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar machen, wenn die Bilanz für die juristische Person nicht oder nicht rechtzeitig aufgestellt wird. Auch der faktische Geschäftsführer einer englischen Limited, deren Geschäfte ausschließlich in Deutschland betrieben werden, kann Täter eines solchen Bankrottdelikts sein, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bilanzerstellungspflicht verstößt ( 105 Ls 153 Js 47...