Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Frankreich: ein Steuerparadies für forschungsorientierte Unternehmen
Unter bestimmten Voraussetzungen wird in Frankreich steuerpflichtigen Unternehmen eine spezielle Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) gewährt, die kürzlich durch das Finanzgesetz für 2008 umfassend reformiert wurde (im Französischen „crédit d’impôt recherche” genannt). Im Folgenden soll dieses durchaus vorteilhafte Institut umfassend dargestellt werden.
I. Ausweitung des Anwendungsbereichs der FuE-Steuergutschrift
Die spezielle Steuergutschrift für Forschungsarbeiten wird allen steuerpflichtigen Unternehmen gewährt, die Forschungsarbeiten durchführen (Artikel 244 quater B CGI).
Nach dem Gesetzeswortlaut sind alle Unternehmen betroffen, soweit sie eine industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Von den parlamentarischen Debatten ist zu entnehmen, dass Unternehmen mit einer handwerklichen Tätigkeit miteinbezogen werden. Der Tätigkeitsbereich ist auch von der Rechtsprechung erweitert worden. Nach einem Urteil vom hat sich das höchste französische Verwaltungsgericht für die Anwendung des Steuervorteils auf eine Handelsgesellschaft mit einer freiberuflichen Tätigkeit ausgesprochen. S. 942
Ist das Unt...