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Angemessenheit des Arbeitslohns eines GmbH-Geschäftsführers
Erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen einer externen Gehaltsstrukturuntersuchung, kann eine vGA nur in dem Umfang angenommen werden, in dem der obere Rand des aus der Untersuchung abgeleiteten Wertes derart überschritten wird, dass von einem krassen Missverhältnis der Gesamtvergütung gesprochen werden kann. Dazu ist dem aus der Untersuchung ermittelten Fremdvergleichswert ein Sicherheitszuschlag von 20 % hinzuzufügen.