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FG Baden-Württemberg 18.3.2008 4 K 284/06, IWB 19/2008 S. 1334

Einkommensteuer | eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Rechtsreferendars für eine vom Ausbilder bezahlte Wahlstation in den USA

▶ Urteil: (1) Honorarzahlungen einer amerikanischen RA-Kanzlei an einen ihr zur Ausbildung zugewiesenen Rechtsreferendar sind in Deutschland steuerfrei. (2) Aufwendungen eines Rechtsreferendars für einen Auslandsaufenthalt aus Anlass einer Ausbildungsstation bei einer amerikanischen RA-Kanzlei stehen auch dann in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Honorarzahlungen dieser Kanzlei, wenn der Referendar die Station mit Blick auf die damit verbundene Zusatzqualifikation auch dann angetreten hätte, wenn ihm solche Honorarzahlungen nicht in Aussicht gestellt worden wären. Die Aufwendungen sind in dem Umfang nicht als WK bei den inländischen Referendarbezügen abzugsfähig, in dem sie auf die steuerfreien Honorarzahlungen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen für die Z...