Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die steuerliche Förderung der Riester-Rente
Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Anlagevermögens wurde die einkommensteuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge ab dem um die sog. Riester-Rente erweitert und zwischenzeitlich mehrmals verbessert; beispielsweise im Jahr 2007 durch die Erhöhung der Kinderzulage für nach dem geborene Kinder von 185 € auf 300 € oder jüngst durch die Einführung eines Berufseinsteiger-Bonusses, demzufolge Zulageberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig eine um 200 € erhöhte Grundzulage erhalten können. Die Förderung erfolgt durch eine Zulage bzw. über den Sonderausgabenabzug. Die Riester-Rente gibt es als Banksparpläne, Fondssparpläne und als Rentenversicherung. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, wurden im zweiten Quartal 2008 ca. eine halbe Million neue Verträge für die zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen, so dass die Gesamtzahl der Riester-Verträge mittlerweile mehr als 11,5 Millionen beträgt.
I. Überblick über die steuerliche Förderung
Die Riester-Rente gibt es als Banksparpläne, Fondssparpläne und als Rentenversicherung....