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BVerwG 20.08.2008 9 C 9.07, NWB direkt 40/2008 S. 10

Kirchensteuer: Nichtanrechnung von Verlustvorträgen

Das BVerwG hat die Nichtanrechnung eines Verlustvortrags bei der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens für die Berechnung der Kirchensteuer in Hessen für vereinbar mit Bundesrecht erklärt. Die Klägerin war Mitglied der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie erzielte im hier maßgeblichen Veranlagungszeitraum 2003 einen Veräußerungsgewinn aus Aktiengeschäften. Nach dem Halbeinkünfteverfahren wurde nur die Hälfte des Gewinns der Einkommensteuerberechnung zugrunde gelegt. Aus früheren Jahren bestand noch ein Verlustvortrag aus Veräußerungsverlusten, der den Gewinn deutlich überstieg. Deshalb ergab sich – unter Berücksichtigung von Beiträgen und sonstigen Abzügen – keine Einkommensteuerpflicht. Bei der Berechnung der Kirchensteuer wurde dagegen nach § 2 Abs. 2 de...